Kirche St. Antonius (Fenne) wird geschlossen
Am 19. Oktober (Samstag) wird Dompropst Werner Rössel in der Vorabendmesse um 16.45 Uhr die Pfarrkirche St. Antonius Völklingen-Fenne profanieren *). Nach diesem Gottesdienst wird das Kirchengebäude aufgrund von gravierenden Baumängeln nicht weiter für die Versammlung der Gemeinde genutzt werden. Unter anderem wird die Heilige Eucharistie nach der Feier in Prozession in den Gottesdienstraum im ehemaligen Kindergarten überführt.
Die Christen der gesamten Pfarreiengemeinschaft sind eingeladen, die Katholiken von St. Antonius in dieser bewegenden Stunde zu begleiten. Daher ist das Gottesdienstangebot an diesem Samstag und Sonntag eingeschränkt. Am 24. August wurden in der Vorabendmesse die Gläubigen wie folgt über den Termin der Profanierung *) informiert:
Sehr geehrte Pfarrangehörige von St. Antonius – Fenne! Nach langer Prüfung und schweren Herzens haben wir im Kirchengemeinderat St. Antonius einstimmig entschieden, dass wir unsere Kirche St. Antonius wegen der gravierenden Baumängel nicht weiter für den Gottesdienst nutzen. Nach diesem Sommer werden wir endgültig in unseren Gottesdienstraum im ehemaligen Kindergarten umziehen. Ich habe das im Kirchenkurier Juni 2013 bereits angekündigt. Aber Sie als Pfarrfamilie, besonders diejenigen unter ihnen, die ganz treu die Gottesdienste in St. Antonius mitfeiern, sollen heute als erste über den Fortgang des Profanierungsprozesses *) informiert werden.
Der Generalvikar schreibt uns in einem Brief: „Mir ist bewusst, dass dieser Schritt nicht leicht fällt und als sehr schmerzhaft in der Kirchengemeinde empfunden wird.“
Damit hat er Recht! Dieser Abschied fällt schwer, denn eine Kirche ist auch ein Stück Heimat – und Gott allein weiß, was Menschen in den zurückliegenden Jahren seit dem Bau der Kirche hier vor ihn getragen haben.
Nun ist mit der Bistumsleitung der 19. Oktober dieses Jahres – ein Samstag - als Tag vereinbart, an dem unsere Kirche als profan *)erklärt werden wird. Danach wird sie nicht mehr für Gottesdienste genutzt. Der Bischof entsendet dazu Dompropst Werner Rössel, der mit uns die letzte Heilige Messe hier in der Kirche feiern wird, an deren Ende wir das Allerheiligste in den Gottesdienstraum übertragen werden.
Immer noch ist nicht klar, wie es mit dem Kirchengebäude weitergeht. Was den Kirchturm betrifft, müssen wir wegen der akuten Unfallgefahr mit dem Abriss beginnen, sobald die Denkmalbehörde die Genehmigung erteilt.
Der heilige Antonius wird von denen als Helfer angerufen, die etwas verloren haben. Auch wir verlieren etwas, das wir so nicht wieder finden werden. Aber der heilige Antonius kann uns helfen, dass uns eine neue Heimat geschenkt wird.
Deshalb beten wir: „Heiliger Antonius – bitte für uns.“
Thomas Weber
*) Profanierung oder Profanation (von profan, das zugehörige Verb ist profanieren) ist die Entweihung oder Entwürdigung eines sakralen (materiellen oder immateriellen) Gegenstandes.
Entweihung von katholischen sakralen Gebäuden
Eine Profanierung oder Entweihung ist im Sinne des kanonischen Rechts der römisch-katholischen Kirche notwendig, wenn die kirchliche Nutzung eines Kirchengebäudes beendet wird, etwa wegen Abriss oder Umnutzung. Sie ist somit das Gegenstück zur Kirchweihe. Staatskirchenrechtlich hat die Profanierung in Deutschland die Wirkung einer Entwidmung.
Eine Entweihung wird vom zuständigen Bischof beschlossen. Sie findet in der Regel im Rahmen einer letzten Heiligen Messe in der betroffenen Kirche statt. In der Kirche vorhandene Reliquien müssen entfernt werden. Die Kirche gilt nach der Profanierung nicht mehr als geheiligter Raum für Gottesdienste, sondern als gewöhnliches Gebäude. Dieses kann somit abgerissen oder für einen anderen Zweck verwendet werden, ohne dass dadurch gegen religiöse Gebräuche oder Gesetze verstoßen wird.
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